In Deutschland ist der Umgang mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ein vielschichtiges Thema. Einerseits gibt es strenge gesetzliche Regelungen, andererseits spielen GVO in bestimmten Bereichen dennoch eine Rolle. Hier ein Überblick über die aktuelle Situation:
Anbau von GVO in Deutschland
In Deutschland ist der kommerzielle Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen de facto verboten. Ein Beispiel ist die Maissorte MON810 von Monsanto, deren Anbau 2012 gestoppt wurde, nachdem die Bundesregierung ein Verbot erlassen hatte. Dieses Verbot basiert auf der sogenannten Opt-out-Klausel der EU, die es den Mitgliedsstaaten seit 2015 erlaubt, GVO-Anbau auch dann zu untersagen, wenn die Pflanzen auf EU-Ebene zugelassen sind. Deutschland hat diese Möglichkeit konsequent genutzt.
Import von GVO-Lebensmitteln
GVO in Futtermitteln: Obwohl der Anbau in Deutschland untersagt ist, werden gentechnisch veränderte Soja und Mais in großen Mengen importiert – vor allem als Tierfutter. Besonders Soja aus den USA, Brasilien oder Argentinien ist oft gentechnisch verändert, da der Bedarf sonst nicht gedeckt werden könnte.
Kennzeichnungspflicht: Lebensmittel, die GVO enthalten, müssen gekennzeichnet werden, wenn der Anteil über 0,9 % liegt. Anders sieht es bei tierischen Produkten wie Milch, Fleisch oder Eiern aus: Hier gibt es keine Kennzeichnungspflicht, auch wenn die Tiere mit GVO-Futtermitteln gefüttert wurden. Damit kommen Verbraucher oft unbewusst mit GVO in Kontakt.
GVO in der Forschung
In Deutschland wird viel an GVO geforscht, allerdings hauptsächlich im Bereich Grundlagenforschung, Medizin und Biotechnologie. Solche Arbeiten finden meist unter Laborbedingungen statt und unterliegen strengen gesetzlichen Vorgaben. Freilandversuche sind selten und werden stark kontrolliert.
Einstellung der Bevölkerung
Die Mehrheit der deutschen Bevölkerung steht GVO kritisch gegenüber. Viele Menschen legen Wert auf eine strikte Regulierung oder lehnen Gentechnik in Lebensmitteln komplett ab. Produkte mit Bio-Siegel sind daher besonders gefragt, da diese den Einsatz von Gentechnik ausschließen.
GVO-freie Produkte und Bio-Landwirtschaft
Die Nachfrage nach Lebensmitteln, die als „ohne Gentechnik“ gekennzeichnet sind, steigt kontinuierlich. Solche Produkte müssen nachweisen, dass weder die Zutaten noch das Futtermittel GVO enthalten. In der Bio-Landwirtschaft ist der Einsatz von Gentechnik ohnehin verboten, was sie für viele Verbraucher zur bevorzugten Wahl macht.
Medizin und Pharmaindustrie
In der Medizin ist der Einsatz von GVO hingegen unverzichtbar. Gentechnisch hergestellte Medikamente, wie Insulin oder Biopharmazeutika, spielen eine Schlüsselrolle – etwa bei Impfstoffen, Hormonen oder Antikörpern. Ohne diese Technologien wäre die moderne Medizin kaum denkbar.
Fazit
Auch wenn der direkte Anbau von GVO-Pflanzen in Deutschland verboten ist, sind GVO aus dem Alltag nicht völlig wegzudenken. Besonders Importe von Futtermitteln sorgen dafür, dass indirekt GVO im Spiel sind – oft unbemerkt von den Verbrauchern. Gleichzeitig bleibt die Nutzung von GVO in der Medizin ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Technologien.
Die Einhaltung der Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003, die die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von gentechnisch veränderten Organismen sowie von daraus hergestellten Lebensmitteln und Futtermitteln regelt, ist für unser Unternehmen selbstverständlich und ein zentraler Bestandteil unserer Qualitätskontrolle.
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Haftungsausschluss
Aus rechtlichen Gründen weisen wir darauf hin, dass bei den oben genannten Aussagen teilweise weitere Forschungen sowie Studien notwendig sind, um diese wissenschaftlich zu belegen. Daher können aktuell nicht alle Aussagen von der Schulmedizin anerkannt werden.
Quellen:
- https://www.efsa.europa.eu/en/supporting/pub/en-829
- https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/lebensmittelproduktion/gentechnik-was-die-kennzeichnung-verraet-5558