Health Claims

Nährwert- & gesundheitsbezogene Angaben zu Lebensmitteln - was gilt?

So genannte Health Claims sind nährwert- & gesundheitsbezogene Angaben. Sie verweisen entweder auf Beziehungen zwischen einem Lebensmittel und einem seiner Bestandteile, oder beziehen sich auf eine nährwertbezogene Angabe, beispielsweise "reich an Omega-3-Fettsäuren". Sie werden meist werblich genutzt. 

Um den Verbraucherschutz zu gewährleisten, sind Health Claims in der EU-Verordnung 1924/2007 geregelt. 

Unterschiede von gesundheitsbezogenen Angaben

Im Allgemeinen lassen sich zwei Arten von gesundheitsbezogenen Angaben unterscheiden. 

Einerseits existieren Aussagen über die Bedeutung und mögliche Auswirkungen über den Nährstoff hinsichtlich des Wachstums und der Entwicklungen von Körperfunktionen und deren physiologischen Funktionen. Dies könnte zum Beispiel folgende Angabe sein: "Eisen hat eine Funktion bei der Zellteilung".

Andererseits dürfen Aussagen darüber getroffen werden, wenn ein Nährstoff auf die Verringerung eines Krankheitsrisikos hinweist. Das könnte beispielsweise folgende Angabe sein: "Eine ausreichende Calcium-Zufuhr kann zur Verringerung des Osteoporose-Risikos beitragen". 

Unter welchen Bedingungen werden Health Claims zugelassen?

Health Claims werden von der Europäischen Kommission zugelassen, wenn diese sich auf allgemein anerkannte wissenschaftliche Nachweise stützen und von Verbrauchern richtig verstanden werden.  

Die Positivliste wurde auf Grundlage von verschiedenen Vorschlägen der Mitgliedstaaten erstellt und von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) geprüft. Zugelassen wurden diese allerdings von der EU-Kommission. 

Welche Regelungen aus der EU-Verordnung 1924/2007 gelten für Lebensmittelhersteller? 

Die EU-Verordnung 1924/2007 ist seit dem 01. Juli 2007 in Kraft. Demzufolge dürfen Lebensmittelhersteller Health Claims nur verwenden, wenn diese auf der Positivliste der EU stehen und einem bestimmten Nährwertprofil entsprechen. 

Diese Positivliste gibt an, unter welchen Bedingungen ein bestimmter Nährstoff für eine gesundheitsbezogene Angabe benutzt werden darf. Das heißt, dass alles, was nicht erlaubt wird, verboten ist. 

Fazit

Wichtig ist hierbei noch zu nennen, dass zugelassene gesundheitsbezogene Angaben immer auf einen bestimmten Nährstoff zugelassen werden. Wer also gesundheitsfördernde Nährstoffe in Lebensmitteln verwendet, wirbt folglich auch nährstoffspezifisch.  

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