Trägerstoffe sind Substanzen, die in Lebensmitteln eingesetzt werden, um andere Bestandteile des Lebensmittels gleichmäßig zu verteilen. Der Trägerstoff selbst bleibt neutral, dieser hat folglich keinen Eigengeschmack und ist farblos.
Kennzeichnung
Doch nicht alle Trägerstoffe müssen im Zutatenverzeichnis aufgelistet werden. Laut Artikel 20 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011 sind Bestandteile, die während der Herstellung entfernt und anschließend wieder zugegeben werden, nicht kennzeichnungspflichtig. Dazu zählen ebenfalls Enzyme oder Zusatzstoffe, die aus dem Lebensmittel stammen und im Enderzeugnis keine technologische Wirkung mehr haben. Darüber hinaus können auch Stoffe, die als Verarbeitungshilfsstoffe verwendet werden, ungenannt bleiben.
Unser Umgang mit Trägerstoffen
Ungeachtet, ob Trägerstoffe kennzeichnungspflichtig sind oder nicht, liegt uns Transparenz am Herzen. Wir legen unseren Kunden daher die komplette Zusammensetzung unserer Rohstoffe offen und geben Ihnen gerne Informationen über den Herstellungsprozess.